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   LAG Hamm, 28.01.2015 - 5 Sa 779/14   

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LAG Hamm, 28.01.2015 - 5 Sa 779/14 (https://dejure.org/2015,15584)
LAG Hamm, Entscheidung vom 28.01.2015 - 5 Sa 779/14 (https://dejure.org/2015,15584)
LAG Hamm, Entscheidung vom 28. Januar 2015 - 5 Sa 779/14 (https://dejure.org/2015,15584)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Befristung WissZeitVG Wissenschaftliches Personal

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Befristung WissZeitVG; Wissenschaftliches Personal

  • IWW

    § 42 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG), § 2 Abs. 2 Satz 1 WissZeitVG, § ... 14 Abs. 1 Nr. 7 TzBfG, § 2 Abs. 2 Satz 2 WissZeitVG, § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG, § 14 Abs. 1 Ziff. 7 TzBfG, § 2 Abs. 2 WissZeitVG, § 64 Abs. 1 ArbGG, § 64 Abs. 2 Buchst. b ArbGG, § 519 ZPO, § 64 Abs. 6 S. 1 ArbGG, § 66 Abs. 1 S. 1 ArbGG, § 520 Abs. 3 ZPO, §§ 2 Abs. 1 S. 2, 1 Abs. 1 S. 1 WissZeitVG, § 2 Abs. 2 S. 1 WissZeitVG, § 2 Abs. 4 S. 1 WissZeitVG, § 1 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG, WissZeitVG § 1, WissZeitVG, § 1, Art. 5 Abs. 3 GG, § 2 LVV, § 1 Abs. 1 S. 1 WissZeitVG, § 2 Abs. 1 S. 2 WissZeitVG, § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO, § 97 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff des wissenschaftlichen Personals i.S. von §§ 2 Abs. 1 S. 2, 1 Abs. 1 S. 1 WissZeitVG

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WissZeitVG 2 Abs. 2 S. 1
    Begriff des wissenschaftlichen Personals i.S. von §§ 2 Abs. 1 S. 2, 1 Abs. 1 S. 1 WissZeitVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • LAG Hamburg, 31.10.2012 - 3 Sa 66/12

    Wirksamkeit einer Befristung gemäß §§ 2 Abs 1 S 2, Abs 1 S 1 WissZeitVG

    Auszug aus LAG Hamm, 28.01.2015 - 5 Sa 779/14
    Vielmehr geht es um die Frage der Wissenschaftlichkeit der Lehre, die davon abhängt, dass dem Lehrenden die Möglichkeit eigenständiger Forschung und Reflexion verbleibt (LAG Hamburg, Urt. v. 31.10.2012, 3 Sa 66/12, - juris -).

    Wenn dieses als wissenschaftlich zu bejahen ist, kann auch reine Lehrtätigkeit wissenschaftliche Tätigkeit sein (in diesem Sinne BAG, Beschluss vom 13.03.2013, 7 AZN 48/13, n.v.; Beschluss zur Nichtzulassungsbeschwerde bezüglich der Entscheidung des LAG Hamburg vom 31.10.2012, 3 Sa 66/12, - juris -).

    Vielmehr geht es um die Frage der Wissenschaftlichkeit der Lehre, die davon abhängt, dass dem Lehrenden die Möglichkeit eigenständiger Forschung und Reflexion verbleibt (LAG Hamburg, Urt. v. 31.10.2012, 3 Sa 66/12, - juris - LAG Baden-Württemberg, Urt. vom 24.02.2014, 1Sa 8/13, Rz. 69, - juris-).

    Vielmehr ist es ausreichend, wie oben bereits ausgeführt, wenn die Tätigkeit darauf ausgerichtet ist, neue Erkenntnisse zu gewinnen und zu verarbeiten (Hessisches LAG, Urt. v. 22.01.2014, 2 Sa 496/13, -juris-; LAG Hamburg, Urt. v. 31.10.2013, 3 Sa 66/12, -juris-), was bei Abschlussarbeiten, die sich thematisch mit einer Problemstellung auseinandersetzen und nicht in einer reinen Wissensabfrage bestehen, der Fall ist.

    Die Tätigkeiten mit wissenschaftlichen Bezug überwiegen daher im Arbeitsverhältnis, so dass dahinstehen kann, ob es auch als ausreichend anzusehen ist, wenn diese dem Arbeitsverhältnis jedenfalls das Gepräge geben (so aber Hessisches LAG, Urt. v. 28.05.2014, 2 Sa 835/13, -juris-; Urt. v. 30.04.2014, 2 Sa 1195/13, - juris-; LAG Hamburg, Urt. v. 31.10.2012, 3 Sa 66/12, -juris-) wozu die Kammer tendiert.

  • BAG, 01.06.2011 - 7 AZR 827/09

    Persönlicher Geltungsbereich des WissZeitVG

    Auszug aus LAG Hamm, 28.01.2015 - 5 Sa 779/14
    Die genaue Angabe des Befristungstatbestandes ist nicht erforderlich (BAG, Urteil vom 01. Juni 2011 - 7 AZR 827/09 -, BAGE 138, 91-106).

    Wissenschaftliche Betätigung ist eine Lehrtätigkeit aber nur dann, wenn dem Lehrenden die Möglichkeit zur eigenständigen Forschung und Reflexion verbleibt; die wissenschaftliche Lehrtätigkeit ist insofern von einer unterrichtenden Lehrtätigkeit ohne Wissenschaftsbezug abzugrenzen (BAG, Urteil vom 01. Juni 2011 - 7 AZR 827/09 -, BAGE 138, 91-106; BAG 19. März 2008 - 7 AZR 1100/06 - Rn. 33 mwN, BAGE 126, 211).

    Die von den Mitarbeitern erbrachten Dienstleistungen können auch Daueraufgaben der Hochschule sein, die Befristungsmöglichkeit wird aber im Interesse der Nachwuchs- und Qualifikationsförderung eröffnet (Begründung der Bundesregierung in BT-Drucksache 16/3438 zum Entwurf des WissZeitVG, S. 11 wonach u.a. eine befristete Beschäftigung auch dann möglich ist, wenn eine Promotion nicht angestrebt ist zur Heranführung an wissenschaftliche Arbeit; BAG Urt. v. 01.06.2011, 7 AZR 827/09, a.a.O.).

  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 129/03

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Auszug aus LAG Hamm, 28.01.2015 - 5 Sa 779/14
    Sie ist nach Aufgabenstellung und anzuwendender Arbeitsmethode darauf angelegt, neue Erkenntnisse zu gewinnen und zu verarbeiten, um den Erkenntnisstand der jeweiligen wissenschaftlichen Disziplin zu sichern oder zu erweitern (vgl. BAG 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - zu B II 4 der Gründe, BAGE 111, 8).

    Dementsprechend kommt der beruflichen Tätigkeit eine wesentliche inhaltliche Unterstützungsfunktion in Bezug auf eine typische wissenschaftliche Lehrtätigkeit zu (BAG, Urteil vom 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 -, BAGE 111, 8 ff).

  • LAG Hessen, 28.05.2014 - 2 Sa 835/13

    Anwendungsbereich WissZeitVG - Lehrkräfte für besondere Aufgaben

    Auszug aus LAG Hamm, 28.01.2015 - 5 Sa 779/14
    Die Tätigkeiten mit wissenschaftlichen Bezug überwiegen daher im Arbeitsverhältnis, so dass dahinstehen kann, ob es auch als ausreichend anzusehen ist, wenn diese dem Arbeitsverhältnis jedenfalls das Gepräge geben (so aber Hessisches LAG, Urt. v. 28.05.2014, 2 Sa 835/13, -juris-; Urt. v. 30.04.2014, 2 Sa 1195/13, - juris-; LAG Hamburg, Urt. v. 31.10.2012, 3 Sa 66/12, -juris-) wozu die Kammer tendiert.
  • LAG Hessen, 30.04.2014 - 2 Sa 1195/13

    Anwendungsbereich WissZeitVG - Lehrkräfte für besondere Aufgaben

    Auszug aus LAG Hamm, 28.01.2015 - 5 Sa 779/14
    Die Tätigkeiten mit wissenschaftlichen Bezug überwiegen daher im Arbeitsverhältnis, so dass dahinstehen kann, ob es auch als ausreichend anzusehen ist, wenn diese dem Arbeitsverhältnis jedenfalls das Gepräge geben (so aber Hessisches LAG, Urt. v. 28.05.2014, 2 Sa 835/13, -juris-; Urt. v. 30.04.2014, 2 Sa 1195/13, - juris-; LAG Hamburg, Urt. v. 31.10.2012, 3 Sa 66/12, -juris-) wozu die Kammer tendiert.
  • LAG Niedersachsen, 04.03.2013 - 10 Sa 856/12

    Befristeter Arbeitsvertrag einer Lehrkraft für besondere Aufgaben an

    Auszug aus LAG Hamm, 28.01.2015 - 5 Sa 779/14
    Für die Bewertung, ob es sich bei Lehrtätigkeit um eine wissenschaftliche Tätigkeit handelt, ist nach der verfassungsrechtlich vorstrukturierten Unterscheidung zwischen wissenschaftlicher Lehre und bloßem Unterricht zu trennen (LAG Niedersachsen, Urt 04.03.2013, 10 Sa 856/12, -juris-).
  • LAG Hessen, 22.01.2014 - 2 Sa 496/13

    Lehrkräfte für besondere Aufgaben - Anwendungsbereich WissZeitVG

    Auszug aus LAG Hamm, 28.01.2015 - 5 Sa 779/14
    Vielmehr ist es ausreichend, wie oben bereits ausgeführt, wenn die Tätigkeit darauf ausgerichtet ist, neue Erkenntnisse zu gewinnen und zu verarbeiten (Hessisches LAG, Urt. v. 22.01.2014, 2 Sa 496/13, -juris-; LAG Hamburg, Urt. v. 31.10.2013, 3 Sa 66/12, -juris-), was bei Abschlussarbeiten, die sich thematisch mit einer Problemstellung auseinandersetzen und nicht in einer reinen Wissensabfrage bestehen, der Fall ist.
  • BAG, 19.03.2008 - 7 AZR 1100/06

    Befristung - staatliche Forschungseinrichtung

    Auszug aus LAG Hamm, 28.01.2015 - 5 Sa 779/14
    Wissenschaftliche Betätigung ist eine Lehrtätigkeit aber nur dann, wenn dem Lehrenden die Möglichkeit zur eigenständigen Forschung und Reflexion verbleibt; die wissenschaftliche Lehrtätigkeit ist insofern von einer unterrichtenden Lehrtätigkeit ohne Wissenschaftsbezug abzugrenzen (BAG, Urteil vom 01. Juni 2011 - 7 AZR 827/09 -, BAGE 138, 91-106; BAG 19. März 2008 - 7 AZR 1100/06 - Rn. 33 mwN, BAGE 126, 211).
  • LAG Baden-Württemberg, 24.02.2014 - 1 Sa 8/13

    Anwendbarkeit des WissZeitVG auf einen akademischen Mitarbeiter

    Auszug aus LAG Hamm, 28.01.2015 - 5 Sa 779/14
    Wissenschaft bedeutet auch, dass aufbauend auf den Erkenntnissen vorangegangener Generationen, diese Erkenntnisse fortlaufend zum einen an weitere Forschungsgenerationen weitergegeben, aktualisiert, auf ihre Werthaltigkeit überprüft und weiterentwickelt wird (in diesem Sinn auch LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 24.02.2014, 1 Sa 8/13, -juris -).
  • LAG Hamm, 04.02.2016 - 11 Sa 226/15

    Hochschule; Befristung

    Neben den Gegenständen der drei Lehrveranstaltungen sind ferner die beiden nachfolgenden Umstände bedeutsam: Die vereinbarten und durchgeführten Lehrveranstaltungen weisen thematische Nähe zum Promotionsthema des Klägers und damit zu seiner im Übrigen verrichteten wissenschaftlichen Tätigkeit auf (anglistische Mediävistik / Reading Middle English: to read and translate brief passages of Middle English ranging from Chaucer to Dunbar) (zur Bedeutsamkeit dieses Kriteriums: LAG Hamm 28.01.2015 - 5 Sa 779/14 - Rn. 62, 65 [nach Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde durch BAG 09.09.2015 - 7 AZN 672/15 - rechtkräftig] ).

    Demgegenüber liegt die Heranziehung des Klägers zu sechs Semesterwochenstunden unter all diesen Werten - und 2, 5 Stunden unterhalb des Wertes für eine Lehrkraft für besondere Aufgaben ohne weitere Dienstaufgaben (zur Bedeutsamkeit dieses Kriteriums: LAG Hamm 28.01.2015 - 5 Sa 779/14 - Rn. 69, 70 [nach Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde durch BAG 09.09.2015 - 7 AZN 672/15 - rechtkräftig] ).

  • ArbG Hamburg, 24.02.2016 - 22 Ca 264/15
    Bei der Begutachtung der schriftlichen Ausarbeitungen der Studierenden setzten sich die Prüfenden mit der in den dazugehörigen Lehrveranstaltungen vermittelten wissenschaftlichen Materie erneut auseinander (LAG Hamm, 28. Januar 2015, 5 Sa 779/14, Rn. 75, juris).
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